November 2025
Aus vielen persönlichen Kundengesprächen wissen wir, dass mit fortschreitendem Alter die Notwendigkeit und auch die Bereitschaft für rechtliche Regelungen im Bereich der Vorsorge für Notfälle, wie z. B. ein plötzlicher Unfall oder ein Schlaganfall, zunehmen.
Deshalb haben wir uns 2024 für eine Kooperation mit JURA DIREKT entschieden, einem Spezialisten rund um das Thema rechtliche Vorsorge. Zusammen mit kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien unterstützt JURA DIREKT u. a. bei der Erstellung individueller Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Unternehmervollmachten, Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Wir betrachten die Zusammenarbeit mit JURA DIREKT dabei als Service für unsere Kunden. Daher vereinnahmen wir auch keine Provisionen oder Vermittlungsentgelte.
Unserer Erfahrung nach ist ein entscheidender Knackpunkt bei vielen Vorsorgevollmachten, dass immer wieder fehlerhafte oder veraltete Aussagen und Formulierungen verwendet werden.
Falls Sie schon eine Vorsorgevollmacht haben, nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie bitte genau nach, wie die Anlage Ihres Vermögens erfolgen soll. Wenn Sie Formulierungen finden, die eine „sichere“ Anlage beinhalten, ist tatsächlich kein Inflationsschutz gewährleistet. Oft wird auf solche Details nicht hingewiesen. Wenn dann der Vorsorgefall eintritt, Sie z. B. einen Unfall haben, sind Ihre Vollmachtnehmer mit den Folgen solcher fehlerhafter Aussagen und Formulierungen konfrontiert.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer umfassenden Vermögensfürsorge.
Weitere Information zu unserem Partner JURA DIREKT finden Sie hier:
JURA DIREKT GmbH