BAZ Vermögensverwaltung

Keine Berücksichtigung von nachteiligen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a und Abs. 2 OffenlegungsVO)
sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Unsere Strategien zur Einbeziehung
von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

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