Unabhängige Vermögensverwaltung bedeutet kontinuierliche und individuelle Betreuung Ihres Vermögens – ehrlich und kompetent.
Aktuelle Risiken können bei der Vermögensanlage immer auch eine Chance sein. Gemeinsam mit Ihnen steuern wir Ihr Vermögen durch aktuell turbulente Zeiten!
Die kommenden Jahre werden für unsere Wirtschaft, unsere Politik und unsere Gesellschaft und damit letztendlich auch für Ihr Vermögen extrem
herausfordernd.
Sie haben ausreichend Zeit, entsprechende Fachkenntnis und Erfahrung, um sich selbst um Ihre Vermögensanlagen zu kümmern. Es gibt viele Möglichkeiten sich im Internet oder über Fachzeitschriften zu informieren.
Einem unabhängigen Vermögensverwalter, der über eine Lizenz für die Finanzportfolioverwaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 15 WpIG verfügt, also über eine Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen.
In der Finanzbranche gibt es keine Wohltäter! Auch wenn Sie sich selbst um Ihre Vermögensanlagen kümmern und Sie Kunde bei einer Direktbank oder einer Internetbank sind, fallen Kosten an.
Vergleichen Sie unsere unabhängige und kompetente Vermögensverwaltung mit einer klassischen Anlageberatung.
Der Vermögensverwalter (Finanzportfolioverwalter) ist berechtigt, Ihr Vermögen nach eigenem Ermessen im Rahmen der in einem Vermögensverwaltungsvertrag vereinbarten Anlagerichtlinien (z. B. mittleres Risiko) zu verwalten.
Die Entscheidung, wann welche Wertpapiere gekauft oder verkauft werden, trifft der Vermögensverwalter.
Sie geben uns eine separate Vollmacht, die wir für Ihre Konten und Depots bei der Depotbank hinterlegen. Diese Vollmacht erlaubt es uns, alle für eine Vermögensverwaltung notwendigen Handlungen vorzunehmen.
Für die Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter ist eine gesonderte Erlaubnis mit hohen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) erforderlich.
Der Anlageberater spricht für Sie eine persönliche Empfehlung für Geschäfte mit Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate, Edelmetalle usw.) aus.
Dieser Beratungsvorgang wiederholt sich, wenn Sie neuen Anlagebedarf haben. Insbesondere wenn es zu Veränderungen an den Finanzmärkten kommt oder Sie bzw. Ihr Berater Änderungen an den bestehenden Vermögensanlagen vornehmen möchten.
Der Anlageberater hat nach dem Kauf des Wertpapiers keine Verpflichtung, die gewählte Kapitalanlage in ihrer weiteren Entwicklung zu beobachten (auch nicht bei einer negativen Entwicklung). Es gibt auch keine Verpflichtung, den Anleger von möglichen negativen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen, z. B. über den Verlust von 10 % des angelegten Vermögens.
Wer Anlageberatung betreibt, braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauftsicht (BaFin). Bei der Anlagevermittlung, ausschließlich mit Investmentfonds, ist eine Erlaubnis der IHK notwendig.
Wir werden ausschließlich von Ihnen für die Verwaltung Ihres Vermögens honoriert. Durch diese faire und transparente Regelung sind Ihre und unsere Interessen deckungsgleich: Wenn es Ihrem Vermögen gut geht, dann
profitieren auch wir davon. Wenn es Ihrem Vermögen besonders gut geht, erhalten wir eine zusätzliche Vergütung in Form einer Erfolgsbeteiligung.
Wir eröffnen für Sie ein Konto und Depot auf Ihren Namen bei unserer Depotbank. Eine spezielle Vermögensverwaltervollmacht ermöglicht es uns dann, für Sie Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen.
Die Basis für unsere Vermögensverwaltung mit Ihnen ist ein Konto und Depot bei einer unserer Depotbanken.
Bei der Auswahl unserer Depotbank achten wir auf:
Es besteht für Sie ein Höchstmaß an Abwicklungssicherheit durch die vertraglichen Regelungen mit der Depotbank:
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setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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